Die Covid-19 Impfung gegen das Coronavirus

Bitte beachten Sie, dass wir aktuell keine Impfungen durchführen!

Wir informieren Sie hier, sobald wir Ihnen neue Impftermine anbieten können.

Impfung in Ihrer Pinguin Apotheke

Herbst und Winter sind die Hauptsaison für Atemwegserkrankungen. Der Herbst ist die beste Zeit sich durch eine Corona-Impfung zu schützen. Keine Sorge: Wir haben Erfahrung! Schon seit September 2022 bieten wir allen Bürger:innen der Hansestadt Rostock Corona-Impfungen an. Sie finden uns in unseren eigens geschaffenen Impfräumlichkeiten gegenüber der Pinguin Apotheke im Stadtteil Schmarl.

Zur Zeit können wir leider keine Termine in unseren Räumlichkeiten anbieten!

Für einen reibungslosen Ablauf lesen Sie sich die folgenden Dokumente bitte sorgfältig durch und bringen diese ausgefüllt zum Impftermin mit:

Haben Sie weitergehende Fragen zur Schutzmpfung gegen Covid-19? Dann rufen Sie uns unter 0381–1202478 an oder fragen Sie Ihren Apotheker!.

Kann ich auch ohne Termin kommen?

Für unsere personelle Planung und einen reibungslosen Ablauf ist es notwendig, dass Sie einen Termin mit uns abstimmen. Dieser sollte 7 Tage vor den Impftermin feststehen, damit wir Ihren Impfstoff auch rechtzeitig vor Ort haben. Unser Apothekenteam ist wie immer sehr flexibel. Zur "Firmen- oder Büro"-Impfung kommen wir zu Ihmem in Ihre Räumlichkeiten. 

Was kostet die Impfung in der Pinguin-Apotheke?

Die Kosten der des Impfstoffes werden für allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherten übernommen. Die Impfleistung der Apotheke bezahlt die gesetzliche Krankenkasse für ihre Versicherten. Für Selbstzahler und Privatversicherte kostet das Impfen 15 €. 

Die Covid-19-Impfung: Grundimmunisierung und Auffrischimpfung

Die "Corona"-Impfung bezieht sich auf die Verabreichung von Impfstoffen zur Prävention von COVID-19, der durch das SARS-CoV-2 Virus verursachten Krankheit. Die Impfstoffe wurden entwickelt, um das Risiko einer Infektion mit dem Virus zu verringern, die Schwere der Erkrankung zu mildern und die Ausbreitung des Virus einzudämmen Die meisten zugelassenen Corona-Impfstoffe erfordern zwei Dosen, die im Abstand von einigen Wochen verabreicht werden. Die Impfstoffe basieren auf verschiedenen Technologien, wie mRNA-Impfstoffen (z. B. Pfizer-BioNTech, Moderna) und Vektorimpfstoffen oder Proteinwirkstoffen. Seit April 2023 ist die Covid-19-Impfung eine Regelleistung für Apotheken.

Personen, die zu uns zur Impfung kommen, sollten mindestens 16 Jahre alt sein und 3 Wochen vor der Impfung nicht am Coronavirus erkrankt sein.

ACHTUNG!

Patient:innen, die an schweren Vorerkrankungen (z.B. Epilepsie) leiden, schwanger sind, stillen, oder früher einmal allergisch auf eine Impfung reagiert haben, sollten sich für eine Schutzimpfung mit ihrer/ihrem Hausärztin/-arzt in Verbindung setzen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Covid-19, Impfstoffen und Empfehlungen der Stiko und des RKI sowie Nebenwirkungen

Warum sollte ich mich gegen Sars-CoV-2 impfen lassen?

Covid-19 bezeichnet die Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2. Die Infektion geht mit einem unspezifischen Symptombild einher und kann von Husten, Müdigkeit und Fieber über Durchfall und Erbrechen zu schweren Verläufen führen, bei denen es häufig zu Lungenversagen und pathologischen Veränderungen der inneren Organe kommt.

Von schweren Verläufen sind häufiger Patient:innen mit chronischen Erkrankungen und höherem Alter betroffen. Daher ist es wichtig, dass hohe Infektionszahlen verhindert werden, um Engpässe in Krankenhäusern (u.a. bei Intensivbetten, Beatmungsplätzen) und in Versorgungsstrukturen zu vermeiden.

Deshalb gibt die ständige Impfkommission (STIKO) die Empfehlung, dass alle Personen ab 18 und Kinder mit chronischen Erkrankungen und Immundefizienz durch Impfen grundimmunisiert werden und eine Auffrischungsimpfung erhalten. Aktuelle Empfehlungen können Sie unter www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/COVID-19.html nachlesen.

Wer kann sich in der Apotheke gegen Covid-19 impfen lassen?

Grundsätzlich können sich bei uns alle Personen impfen lassen, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Schutzimpfung vorsieht. Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität bestehend aus drei Antigenkontakten (Impfung oder Infektion, aber mit mind. zwei Impfstoffdosen). Zudem werden Patient:innen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe, einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko oder engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppresiver Therapie weitere Auffrischimpfungen angeraten.

Ab dem 12. Lebensjahr ist in der Apotheke eine Corona-Impfung rechtlich möglich. Wir möchten das Impfen von Minderjährigen jedoch in der Hand der Kinderärzt:innen wissen, da diese die Notwendigkeit einer Impfung Ihrer Kinder am besten beurteilen können.

Patient:innen, die an schweren Vorerkrankungen (z.B. Epilepsie) leiden, schwanger sind, stillen, oder früher einmal allergisch auf eine Impfung reagiert haben, sollten sich für eine Beratung mit ihrer Hausärztin/ ihrem Hausarzt in Verbindung setzen.

Wie viele Impfungen sind notwendig?

Für eine Grundimmunisierung werden zwei Schutzimpfungen im Abstand von 4-6 Wochen empfohlen. Zusätzlich wird eine Auffrischimpfung (Booster, 3. Impfung) benötigt, um als vollständig geimpft zu gelten. Diese Impfung sollte einen Abstand von mindestens 6 Monaten zum letzten Ereignis (Impfung oder Covid-Infektion) haben.
Ob eine weitere Auffrischimpfung (2. Booster, 4. Auffrischung) oder mehr nötig sind, ist vom Alter abhängig, und wie hoch das Risiko für schwere Verläufe als Folge einer Grunderkrankung ist. Diese sollten in der Regel im Abstand von mehr als 11 Monaten zum letzten Antigenkontakt (d.h. der letzten Impfung oder Covid-19-Infektion), vorzugsweise im Herbst durchgeführt werden.

 

Aktuelle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

Alle Personen von 18 bis 59 Jahren wird Basisimmunisierung bestehend aus drei Antigenkontakten (davon mindestens 2 Schutzimpfungen) empfohlen. Gesunde Personen unter 18 Jahren benötigen keinen Impfschutz. Zwischen ersten beiden Impfterminen ist ein 3-Wochen-Abstand einzuhalten. Empfohlen sind zwischen der Zweiten und Dritten sechs Monate. Zwischen einer Schutzimpfung und einer Infektion sollten mindestens drei Monate liegen.

  •  Personen mit erhöhten Risiko wird ein jährlicher Booster nahegelegt. Dazu gehören
  •  Menschen über 60 Jahren
  • Personen ab 6 Monate mit einer relevanter Erkrankung
  • Bewohner von Pflegeeinrichtungen und medizinisches Personal mit Patientenkontakt
  • (Familien)-Angehörige von immunsupprimierten Patienten, die nicht selbst geimpft werden können

Der jährliche Booster sollte 12 Monate Abstand haben zur letzten Corona-Impfung haben und mit variantenangepassten Impfstoffen erfolgen. Das gleichzeitige Impfen mit Grippeimpfstoffen ist möglich.

Impfreaktionen und Nebenwirkungen

Wie bei jeder Schutzimpfung können auch bei der COVID-19-Impfung bestimmte Impf-Reaktionen und -Nebenwirkungen auftreten. Die meisten dieser Reaktionen sind mild und gehen innerhalb weniger Tage von alleine vorüber. Die häufigsten unerwünschten Wirkungen sind:

  • Schmerzen, Rötungen oder Schwellungen an der Injektionsstelle
  • Müdigkeit oder allgemeinem Unwohlsein nach der Impfung.
  • Leichte bis mäßige Kopfschmerzen
  • Muskelschmerzen und Gliederschmerzen
  • vorübergehendes Fieber nach der Impfung.
  • Schüttelfrost
  • vorübergehender Übelkeit oder Verdauungsstörungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Reaktionen normalerweise mild sind und innerhalb weniger Tage von selbst abklingen. Sie sind ein Zeichen dafür, dass der Körper auf den Impfstoff reagiert und eine Immunantwort entwickelt. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind sehr selten, treten aber gelegentlich auf. Zu den seltenen Impf-Nebenwirkungen gehören beispielsweise allergische Reaktionen. Gehen Ihre Beschwerden über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion, suchen Sie umgehend einen Arzt auf.

Die spezifischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen variieren etwas je nach Art des verwendeten Impfstoffs. Verschiedene COVID-19-Impfstoffe haben unterschiedliche Profile. Genaue Informationen zum verwendeten Impfstoff erhalten Sie beim Impftermin. Impfschäden und unerwünschte Impfreaktionen erfassen Sie über das Meldeformular beziehungsweise die Online-Meldung vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Verdachtsfälle von Nebenwirkungen über das Robert-Koch-Institut (RKI). Das Infektionsschutzgesetz § 60 regelt die Haftung im Zusammenhang mit einer Schutzimpfung.

Impfungen in Ihrem Unternehmen

Sie haben ein Unternehmen und wollen Ihren Mitarbeiter:innen zentrale Impftermine anbieten. Unser Service für Ihre Firma: geschulten Apotheker:innen der Pinguin Apotheke Rostock kommen in Rostock zu Ihnen in die Firma. Alle organisatorischen Fragen wie Räumlichkeiten und Termine klären wir mit Ihnen persönlich.