Sprechstundenbedarf

für Kassenärzte und -ärztinnen

Unter Sprechstundenbedarf (SSB) werden Mittel verstanden, die im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung am Patienten angewendet werden oder bei Notfällen zur Verfügung stehen müssen. Meist werden diese Packungen an mehr als einem Patienten angewendet. Dies kann im Rahmen der ambulanten Behandlung sein oder im Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff stehen. Die rechtliche Grundlage der Verordnung von Sprechstundenbedarf wird durch Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Krankenkassenverbänden (hier Mecklenburg-Vorpommern) geregelt.

Was kann konkret ärztlich verordnet werden

Sprechstundenbedarf dient der Auffüllung der vertragsärztlichen Praxisbestände mit allen im vergangenen Quartal verbrauchten Artikel. Die Grundausstattung der Arztpraxen ist somit nicht Teil des Sprechstundenbedarfs und gehört zum Praxisbedarf. Unsere Aufstellung der als Sprechstundenbedarf zulässigen Mittel gibt Ihnen schnelle Hilfe bei der Verordnung im Praxisalltag. Für weitergehende Auskünfte rufen Sie uns an oder schreiben uns datenkonform per KIM: pinguin-apotheke-hro(at)noventi.kim.telematik. KIM - Kommunikation im Medizinwesen wurde genau hierfür entwickelt. Weiterer Ansprechpartner ist Ihre Kassenärztliche Vereinigung.

Als Sprechstundenbedarf gelten Verbandmittel und Nahtmaterial, Mittel zur Narkose und örtlichen Betäubung. Auch Desinfektionsmittel, Schnelltests, Reagenzien und Diagnostika, Hilfsmittel und Arzneimittel für den Notfall sowie Impfstoffe zählen dazu. Maßgeblich für die Abrechnung der Impfungen ist die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA, in der die Empfehlungen der STIKO umsetzt werden. Satzungsimpfstoffe müssen patientenbezogen zu Lasten der Krankenkasse verschrieben und dürfen nicht über den SSB abgerechnet werden.

Eine Übersicht Mittel, die zu Lasten des SSB abgegeben werden können, finden sie hier.

Sprechstundenbedarfsrezepte ausstellen

Das SSB-Rezept wird auf einem rosa Muster16-Rezept ausgestellt, wobei als Adresse Sprechstundenbedarf und als Kostenträger die AOK gewählt wird. Kreuzen Sie zusätzlich das Kästchen 9 für Sprechstundenbedarf an. Verordnen Sie Ihrem Bedarf angepasste Mengen in möglichst wirtschaftlichen Abpackungen. Sie dürfen hierfür Großpackungen ohne Normgröße sowie sogenannte KtP-Artikel (keine therapiegerechte Packung) aufschreiben.
Impfstoffe für den Sprechstundenbedarf verordnen Sie auf einem extra Rezept, getrennt von allen übrigen Artikeln. Hier ist zusätzlich zu der 9 auch die 8 für Impfstoff anzukreuzen.
Rabattverträge und Reimportquoten gelten nicht für die Sprechstundenbedarfsvereinbarung.

Die Rezepte werden von der Apotheke quartalsweise abgerechnet. Die Kosten werden durch die AOKen unter den Kostenträgern der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) aufgeteilt.

Ihre Apotheke - Ihre Vorteile

Profitieren Sie von:

  • jahrzehntelanger Erfahrung in der Belieferung von Sprechstunden- und Praxisbedarf mit Kenntnis der Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung in Mecklenburg-Vorpommern.
  • großer Auswahl durch breites, herstellerunabhängiges Sortiment.
  • pharmazeutischer Beratung und Betreuung für hohe Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit zu günstigen Preisen.
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  • einfacher Onlinebestellung

Fazit

Die Pinguin-Apotheke Rostock ist mit der Lieferung von Sprechstundenbedarfsrezepten und den geltenden Sprechstundenbedarfsvereinbarungen umfassend vertraut. Wir beliefern diverse Arztpraxen, ambulante OP-Zentren, Anästhesisten sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Wir beraten außerdem kompetent zur wirtschaftlichen Abrechnung durch budgetentlastende Produktumstellungen.

Aufstellung der als Sprechstundenbedarf zulässigen Mittel